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Texte de loi
Fedlex ↗
Im Anhang der Jahresrechnung müssen zusätzlich Angaben gemacht werden:
- 1.
- zu den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren;
- 2.
- zum Honorar der Revisionsstelle je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen.
Uebersicht
Art. 961a OR — Art. 961a OR