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Testo di legge
Fedlex ↗

Im Anhang der Jahresrechnung müssen zusätzlich Angaben gemacht werden:

1.
zu den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren;
2.
zum Honorar der Revisionsstelle je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen.

Uebersicht

Art. 961a OR — Art. 961a OR