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Texte de loi
Fedlex ↗

1Die Zusendung einer unbestellten Sache ist kein Antrag.

2Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren.

3Ist eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden, so muss der Empfänger den Absender benachrichtigen.

Uebersicht

Art. 6a OR — Art. 6a OR