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Statute Text
Fedlex ↗
Mit Beschwerde sind anfechtbar:
- a.
- nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen;
- b.
- andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen:1. in den vom Gesetz bestimmten Fällen,2. wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
- 1.
- in den vom Gesetz bestimmten Fällen,
- 2.
- wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
- c.
- Fälle von Rechtsverzögerung.
Uebersicht
Art. 319 ZPO — Art. 319 ZPO