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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Berufung ist bei der Rechtsmittelinstanz innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheides beziehungsweise seit der nachträglichen Zustellung der Entscheidbegründung (Art. 239) schriftlich und begründet einzureichen.

2Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Uebersicht

Art. 311 ZPO — Art. 311 ZPO