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Statute Text
Fedlex ↗
Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, soweit es um folgende Angelegenheiten geht:
- a.
- die Zuteilung der elterlichen Sorge;
- b.
- die Zuteilung der Obhut;
- c.
- wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs;
- d.
- die Aufteilung der Betreuung;
- e.
- den Unterhaltsbeitrag;
- f.
- die Kindesschutzmassnahmen.
Uebersicht
Art. 300 ZPO — Art. 300 ZPO