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Statute Text
Fedlex ↗

Die Vertretung des Kindes kann Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen, soweit es um folgende Angelegenheiten geht:

a.
die Zuteilung der elterlichen Sorge;
b.
die Zuteilung der Obhut;
c.
wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs;
d.
die Aufteilung der Betreuung;
e.
den Unterhaltsbeitrag;
f.
die Kindesschutzmassnahmen.

Uebersicht

Art. 300 ZPO — Art. 300 ZPO