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Statute Text
Fedlex ↗

Ein Entscheid wird eröffnet:

a.
den Eltern;
b.
dem Kind, welches das 14. Altersjahr vollendet hat;
c.
gegebenenfalls der Beiständin oder dem Beistand, soweit es um eine der folgenden Fragen geht:1. die Zuteilung der elterlichen Sorge,2. die Zuteilung der Obhut,3. wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs,4. die Aufteilung der Betreuung,5. den Unterhaltsbeitrag,6. die Kindesschutzmassnahmen.
1.
die Zuteilung der elterlichen Sorge,
2.
die Zuteilung der Obhut,
3.
wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs,
4.
die Aufteilung der Betreuung,
5.
den Unterhaltsbeitrag,
6.
die Kindesschutzmassnahmen.

Uebersicht

Art. 301 ZPO — Art. 301 ZPO