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Statute Text
Fedlex ↗
Ein Entscheid wird eröffnet:
- a.
- den Eltern;
- b.
- dem Kind, welches das 14. Altersjahr vollendet hat;
- c.
- gegebenenfalls der Beiständin oder dem Beistand, soweit es um eine der folgenden Fragen geht:1. die Zuteilung der elterlichen Sorge,2. die Zuteilung der Obhut,3. wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs,4. die Aufteilung der Betreuung,5. den Unterhaltsbeitrag,6. die Kindesschutzmassnahmen.
- 1.
- die Zuteilung der elterlichen Sorge,
- 2.
- die Zuteilung der Obhut,
- 3.
- wichtige Fragen des persönlichen Verkehrs,
- 4.
- die Aufteilung der Betreuung,
- 5.
- den Unterhaltsbeitrag,
- 6.
- die Kindesschutzmassnahmen.
Uebersicht
Art. 301 ZPO — Art. 301 ZPO