Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise.
Uebersicht
Art. 157 ZPO — Art. 157 ZPO
Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise.
Art. 157 ZPO — Art. 157 ZPO