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Statute Text
Fedlex ↗
1Steht dem Berechtigten ein ausschliessliches Wohnrecht zu, so trägt er die Lasten des gewöhnlichen Unterhaltes.
2Hat er nur ein Mitbenutzungsrecht, so fallen die Unterhaltskosten dem Eigentümer zu.
Uebersicht
Art. 778 ZGB — Art. 778 ZGB