Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Ist die Nutzniessung beendigt, so hat der Besitzer dem Eigentümer den Gegenstand zurückzugeben.
Uebersicht
Art. 751 ZGB — Art. 751 ZGB
Ist die Nutzniessung beendigt, so hat der Besitzer dem Eigentümer den Gegenstand zurückzugeben.
Art. 751 ZGB — Art. 751 ZGB