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Statute Text
Fedlex ↗

1Fehlt die Zustimmung der betroffenen Person, so kann die Chefärztin oder der Chefarzt der Abteilung die im Behandlungsplan vorgesehenen medizinischen Massnahmen schriftlich anordnen, wenn:

1.
ohne Behandlung der betroffenen Person ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht oder das Leben oder die körperliche Integrität Dritter ernsthaft gefährdet ist;
2.
die betroffene Person bezüglich ihrer Behandlungsbedürftigkeit urteilsunfähig ist; und
3.
keine angemessene Massnahme zur Verfügung steht, die weniger einschneidend ist.

2Die Anordnung wird der betroffenen Person und ihrer Vertrauensperson verbunden mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt.

Uebersicht

Art. 434 ZGB — Art. 434 ZGB