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Statute Text
Fedlex ↗
1Fehlt die Zustimmung der betroffenen Person, so kann die Chefärztin oder der Chefarzt der Abteilung die im Behandlungsplan vorgesehenen medizinischen Massnahmen schriftlich anordnen, wenn:
- 1.
- ohne Behandlung der betroffenen Person ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht oder das Leben oder die körperliche Integrität Dritter ernsthaft gefährdet ist;
- 2.
- die betroffene Person bezüglich ihrer Behandlungsbedürftigkeit urteilsunfähig ist; und
- 3.
- keine angemessene Massnahme zur Verfügung steht, die weniger einschneidend ist.
2Die Anordnung wird der betroffenen Person und ihrer Vertrauensperson verbunden mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich mitgeteilt.
Uebersicht
Art. 434 ZGB — Art. 434 ZGB