Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Solange ein Verfahren hängig ist, haben die Parteien und die anderen Verfahrensbeteiligten nach Massgabe des ihnen zustehenden Akteneinsichtsrechts das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden bearbeiteten Personendaten.

Uebersicht

Art. 97 StPO — Art. 97 StPO