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Statute Text
Fedlex ↗

1Die beschuldigte Person hat nach Abschluss der Parteivorträge das Recht auf das letzte Wort.

2Anschliessend erklärt die Verfahrensleitung die Parteiverhandlungen für geschlossen.

Uebersicht

Art. 347 StPO — Art. 347 StPO