Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

1Das Gericht zieht sich nach dem Abschluss der Parteiverhandlungen zur geheimen Urteilsberatung zurück.

2Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme teil.

Uebersicht

Art. 348 StPO — Art. 348 StPO