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Statute Text
Fedlex ↗
1Das Vorverfahren besteht aus dem Ermittlungsverfahren der Polizei und der Untersuchung der Staatsanwaltschaft.
2Im Vorverfahren werden, ausgehend vom Verdacht, es sei eine Straftat begangen worden, Erhebungen getätigt und Beweise gesammelt, um festzustellen, ob:
- a.
- gegen eine beschuldigte Person ein Strafbefehl zu erlassen ist;
- b.
- gegen eine beschuldigte Person Anklage zu erheben ist;
- c.
- das Verfahren einzustellen ist.
Uebersicht
Art. 299 StPO — Art. 299 StPO