Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Zeugin oder Zeuge ist eine an der Begehung einer Straftat nicht beteiligte Person, die der Aufklärung dienende Aussagen machen kann und nicht Auskunftsperson ist.

Uebersicht

Art. 162 StPO — Art. 162 StPO