Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Die Staatsanwaltschaft befragt die beschuldigte Person über ihre persönlichen Verhältnisse nur dann, wenn mit einer Anklage oder einem Strafbefehl zu rechnen oder es aus anderen Gründen notwendig ist.
Uebersicht
Art. 161 StPO — Art. 161 StPO