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Statute Text
Fedlex ↗

Ist die beschuldigte Person geständig, so prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht die Glaubwürdigkeit ihres Geständnisses und fordern sie auf, die näheren Umstände der Tat genau zu bezeichnen.

Uebersicht

Art. 160 StPO — Art. 160 StPO