Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Der Vollzug von Strafen und Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen werden.
Uebersicht
Art. 92 StGB — Art. 92 StGB
Der Vollzug von Strafen und Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen werden.
Art. 92 StGB — Art. 92 StGB