Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Besteht ernsthafter Anlass, an der Schuldfähigkeit des Täters zu zweifeln, so ordnet die Untersuchungsbehörde oder das Gericht die sachverständige Begutachtung durch einen Sachverständigen an.

Uebersicht

Art. 20 StGB — Art. 20 StGB