Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft. War der Irrtum vermeidbar, so mildert das Gericht die Strafe.
Uebersicht
Art. 21 StGB — Art. 21 StGB