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Statute Text
Fedlex ↗
1Verweigert das Gericht die Bewilligung des Rechtsvorschlages, so kann es vorsorgliche Massnahmen treffen, insbesondere die Aufnahme des Güterverzeichnisses gemäss den Artikeln 162–165 anordnen.
2Das Gericht kann nötigenfalls auch dem Gläubiger eine Sicherheitsleistung auferlegen.
Uebersicht
Art. 183 SchKG — Art. 183 SchKG