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Statute Text
Fedlex ↗
Das Gericht bewilligt den Rechtsvorschlag:
- 1.
- wenn durch Urkunden bewiesen wird, dass die Schuld an den Inhaber des Wechsels oder Checks bezahlt oder durch denselben nachgelassen oder gestundet ist;
- 2.
- wenn Fälschung des Titels glaubhaft gemacht wird;
- 3.
- wenn eine aus dem Wechselrechte hervorgehende Einrede begründet erscheint;
- 4.358
- wenn eine andere nach Artikel 1007 OR359 zulässige Einrede geltend gemacht wird, die glaubhaft erscheint; in diesem Falle muss jedoch die Forderungssumme in Geld oder Wertschriften hinterlegt oder eine gleichwertige Sicherheit geleistet werden.
Uebersicht
Art. 182 SchKG — Art. 182 SchKG