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Statute Text
Fedlex ↗

Das Gericht bewilligt den Rechtsvorschlag:

1.
wenn durch Urkunden bewiesen wird, dass die Schuld an den Inhaber des Wechsels oder Checks bezahlt oder durch denselben nachgelassen oder gestundet ist;
2.
wenn Fälschung des Titels glaubhaft gemacht wird;
3.
wenn eine aus dem Wechselrechte hervorgehende Einrede begründet erscheint;
4.358
wenn eine andere nach Artikel 1007 OR359 zulässige Einrede geltend gemacht wird, die glaubhaft erscheint; in diesem Falle muss jedoch die Forderungssumme in Geld oder Wertschriften hinterlegt oder eine gleichwertige Sicherheit geleistet werden.

Uebersicht

Art. 182 SchKG — Art. 182 SchKG