Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders bestimmen.

Uebersicht

Art. 808 OR — Art. 808 OR