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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Statuten können Gesellschaftern ein Vetorecht gegen bestimmte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einräumen. Sie müssen die Beschlüsse umschreiben, für die das Vetorecht gilt.
2Die nachträgliche Einführung eines Vetorechts bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.
3Das Vetorecht kann nicht übertragen werden.
Uebersicht
Art. 807 OR — Art. 807 OR