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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren.
2Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Uebersicht
Art. 717 OR — Art. 717 OR