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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Aktien dürfen nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrage ausgegeben werden. Vorbehalten bleibt die Ausgabe neuer Aktien, die an Stelle ausgefallener Aktien treten.
2und …
Uebersicht
Art. 624 OR — Art. 624 OR