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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Tilgung einer alten Schuld durch Begründung einer neuen wird nicht vermutet.

2Insbesondere bewirkt die Eingehung einer Wechselverbindlichkeit mit Rücksicht auf eine bestehende Schuld oder die Ausstellung eines neuen Schuld- oder Bürgschaftsscheines, wenn es nicht anders vereinbart wird, keine Neuerung der bisherigen Schuld.

Uebersicht

Art. 116 OR — Art. 116 OR