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Statute Text
Fedlex ↗
1Der Bezogene kann vom Inhaber gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen.
2Der Inhaber darf eine Teilzahlung nicht zurückweisen.
3Im Falle der Teilzahlung kann der Bezogene verlangen, dass sie auf dem Wechsel vermerkt und ihm eine Quittung erteilt wird.
Uebersicht
Art. 1029 OR — Art. 1029 OR