Statute Text

1Kanton, Gemeinden und Zweckverbände erheben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Abgaben.

2Ihre Ausgaben werden ferner gedeckt durch:

a. Erträgnisse des Vermögens; b. Beiträge und Anteile an Einnahmen des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften, Unternehmungen und Einrichtungen; c. allfällige weitere Erträgnisse; d. Anleihen und Darlehen.

3Zweckverbände erheben keine Steuern.

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