Statute Text

1Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. *

1bis Die Erfolgsrechnung ist mittelfristig auszugleichen. *

1ter Unterschreitet das Eigenkapital den im Gesetz genannten Betrag, ist der Fehlbetrag mittelfristig zu beseitigen. *

2Kanton und Gemeinden sorgen für eine auf die öffentlichen Aufgaben abgestimmte Finanzplanung.

3Alle Aufgaben und Ausgaben sind vor der entsprechenden Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen.

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