Gesetzestext
Fedlex ↗
1Neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen.
2Besondere Bestimmungen des Gesetzes bleiben vorbehalten.
Uebersicht
Art. 326 ZPO — Art. 326 ZPO
1Neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen.
2Besondere Bestimmungen des Gesetzes bleiben vorbehalten.
Art. 326 ZPO — Art. 326 ZPO