Gesetzestext
Fedlex ↗
1Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
Uebersicht
Art. 297 ZPO — Art. 297 ZPO
1Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.
2Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
Art. 297 ZPO — Art. 297 ZPO