Gesetzestext
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Für selbstständige Klagen über den Unterhalt von minder- und volljährigen Kindern und weitere Kinderbelange gilt das vereinfachte Verfahren.
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Art. 295 ZPO — Art. 295 ZPO
Für selbstständige Klagen über den Unterhalt von minder- und volljährigen Kindern und weitere Kinderbelange gilt das vereinfachte Verfahren.
Art. 295 ZPO — Art. 295 ZPO