Gesetzestext
Fedlex ↗
1Eine Klageänderung ist in der Hauptverhandlung nur noch zulässig, wenn:
- a.
- die Voraussetzungen nach Artikel 227 Absatz 1 gegeben sind; und
- b.
- sie auf neuen Tatsachen oder Beweismitteln beruht.
2Artikel 227 Absätze 2 und 3 ist anwendbar.
Uebersicht
Art. 230 ZPO — Art. 230 ZPO