Gesetzestext
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1Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
Uebersicht
Art. 216 ZPO — Art. 216 ZPO
1Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und vertraulich.
2Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet werden.
Art. 216 ZPO — Art. 216 ZPO