Gesetzestext
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Das Gericht kann einer sachverständigen Zeugin oder einem sachverständigen Zeugen auch Fragen zur Würdigung des Sachverhaltes stellen.
Uebersicht
Art. 175 ZPO — Art. 175 ZPO
Das Gericht kann einer sachverständigen Zeugin oder einem sachverständigen Zeugen auch Fragen zur Würdigung des Sachverhaltes stellen.
Art. 175 ZPO — Art. 175 ZPO