Gesetzestext
1Das Gesetz regelt die Volksrechte in der Gemeinde. Es sieht insbesondere ein Initiativrecht, ein Referendumsrecht und ein Anfragerecht vor.
2Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über:
3In der Gemeindeversammlung kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an der Urne abgestimmt wird.
4Das Gesetz bezeichnet die Geschäfte, die von der Urnenabstimmung ausgeschlossen sind.
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