Gesetzestext
1Der Aufbau des Staates und die Ausübung staatlicher Macht beruhen auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
2Niemand darf staatliche Macht unkontrolliert oder unbegrenzt ausüben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Aufbau des Staates und die Ausübung staatlicher Macht beruhen auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
2Niemand darf staatliche Macht unkontrolliert oder unbegrenzt ausüben.
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