Gesetzestext

1Das Gesetz legt die Steuerarten, den Kreis der steuerpflichtigen Personen, den Gegenstand der Steuern und deren Bemessung fest.

2Die Steuern werden ausgestaltet nach den Grundsätzen der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

3Die Ausgestaltung soll insbesondere:

4Die Steuerprogression muss massvoll sein und darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.

5Tiefe Einkommen und kleine Vermögen werden nicht besteuert.

6Steuerprivilegien zu Gunsten Einzelner sind unzulässig.

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