Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden gleichen ihre Finanzhaushalte mittelfristig aus. Für die Gemeinden kann das Gesetz den kurzfristigen Ausgleich vorsehen.
2Bilanzfehlbeträge werden innerhalb von fünf Jahren getilgt.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Kanton und Gemeinden gleichen ihre Finanzhaushalte mittelfristig aus. Für die Gemeinden kann das Gesetz den kurzfristigen Ausgleich vorsehen.
2Bilanzfehlbeträge werden innerhalb von fünf Jahren getilgt.
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