Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Ehegatten können durch Ehevertrag die Gemeinschaft auf die Errungenschaft beschränken.
2Die Erträge des Eigengutes fallen in das Gesamtgut.
Uebersicht
Art. 223 ZGB — Art. 223 ZGB
1Die Ehegatten können durch Ehevertrag die Gemeinschaft auf die Errungenschaft beschränken.
2Die Erträge des Eigengutes fallen in das Gesamtgut.
Art. 223 ZGB — Art. 223 ZGB