Gesetzestext
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Die Handlungsfähigkeit kann durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzes eingeschränkt werden.
Uebersicht
Art. 19d ZGB — Art. 19d ZGB
Die Handlungsfähigkeit kann durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzes eingeschränkt werden.
Art. 19d ZGB — Art. 19d ZGB