Gesetzestext
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Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde.
Uebersicht
Art. 100 ZGB — Art. 100 ZGB
Die Trauung kann innerhalb von drei Monaten stattfinden, nachdem der Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde.
Art. 100 ZGB — Art. 100 ZGB