Gesetzestext
1Die Justizverwaltung ist Sache der Gerichte. Das Gesetz regelt die Einzelheiten. *
2Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen von Behördemitgliedern und Mitarbeitern, die der Aufsicht des Obergerichts unterstehen, werden vom Verwaltungsgericht beurteilt. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen von Behördemitgliedern und Mitarbeitern, die der Aufsicht des Verwaltungsgerichts unterstehen, ist das Obergericht zuständig. *
Noch kein Inhalt verfügbar.