Gesetzestext

1Die Transparenz in der Politik wird gewährleistet, indem

a) die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien ihre Finanzierung offenlegen; b) die Finanzierung von bedeutenden Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen offengelegt werden; c) die vom Volk in öffentliche kantonale Ämter gewählten Personen ihre Interessenbindungen offenlegen.

2Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

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