Gesetzestext
1Unter Vorbehalt der dem Volk eingeräumten Rechte wird die gesetzgebende Gewalt vom Grossen Rat ausgeübt.
2Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung oder Gesetz eingeräumt ist.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Unter Vorbehalt der dem Volk eingeräumten Rechte wird die gesetzgebende Gewalt vom Grossen Rat ausgeübt.
2Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung oder Gesetz eingeräumt ist.
Noch kein Inhalt verfügbar.