Gesetzestext
1Der Kanton und die Gemeinden erlassen Bauvorschriften.
2Der Kanton regelt den Bau und den Unterhalt der Verkehrswege und der Einrichtungen zum Schutze vor Naturgewalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton und die Gemeinden erlassen Bauvorschriften.
2Der Kanton regelt den Bau und den Unterhalt der Verkehrswege und der Einrichtungen zum Schutze vor Naturgewalten.
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