Gesetzestext

1Der Kanton und die Gemeinden fördern die Volksgesundheit, die Gesundheitsvorsorge und die Krankenpflege. Sie schaffen die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung.

2Der Kanton und die Gemeinden fördern die Bekämpfung von Suchtgefahren.

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