Gesetzestext
1Die Stimmberechtigten der Gemeinde wählen die Landräte, ihre verfassungsmässigen Organe sowie die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Behörden und Angestellten. *
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Stimmberechtigten der Gemeinde wählen die Landräte, ihre verfassungsmässigen Organe sowie die in der Gemeindeordnung vorgesehenen Behörden und Angestellten. *
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